Ratgeber

Türschließer defekt: zahlt Mieter oder Vermieter?

Kurz gesagt: Instandhaltung und Instandsetzung sind grundsätzlich Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Ein defekter Türschließer an der Treppenhaus- oder Eingangstür ist damit in der Regel Sache von Vermieter oder Hausverwaltung. Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann kleine Reparaturen dem Mieter zuweisen - ob das auf einen Türschließer zutrifft, ist aber umstritten. Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

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Grundregel: der Vermieter hält instand

Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand halten. Instandhaltung und Instandsetzung - also auch die Reparatur oder der Austausch eines defekten Türschließers - fallen grundsätzlich in seine Verantwortung. Ein kaputter Schließer an einer gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus- oder Eingangstür ist deshalb im Regelfall Sache des Vermieters beziehungsweise der Hausverwaltung.

Melde einen Defekt am besten zeitnah und schriftlich der Hausverwaltung, gerade wenn es um eine Brandschutztür geht, die zuverlässig schließen muss (mehr dazu im Ratgeber Brandschutztür: was ist erlaubt).

Die Kleinreparaturklausel

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie kann kleine Reparaturen auf den Mieter abwälzen - allerdings nur für Gegenstände, die der Mieter häufig direkt nutzt und anfasst (etwa Wasserhähne, Fenster- und Türgriffe, Installationsgegenstände) und nur bis zu einer kleinen Grenze pro Reparatur. Eine gesetzlich festgelegte Obergrenze gibt es nicht; die Gerichte haben dazu nur Leitlinien entwickelt. Wirksam ist eine solche Klausel nur mit einer Obergrenze je Reparatur und einer jährlichen Gesamtobergrenze - schau in deinen Mietvertrag und hol im Zweifel Rechtsrat ein.

Ob ein Türschließer überhaupt unter eine solche Klausel fällt, ist umstritten und hängt vom genauen Wortlaut der Klausel und vom Einzelfall ab. Ein Schließer an einer Gemeinschaftstür zählt in der Regel nicht zu den Dingen, die der einzelne Mieter direkt und häufig bedient.

Selbst angebrachter Schließer

Hast du den Türschließer selbst angebracht - zum Beispiel an deiner Wohnungstür nachgerüstet - ist er deine eigene Sache. Für Anschaffung, Reparatur und Austausch bist dann du zuständig. Was ein neuer Schließer und die Montage ungefähr kosten, findest du im Ratgeber Was kostet ein Türschließer?.

Allgemeine Info, keine Rechtsberatung

Dieser Text gibt nur eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Wer im konkreten Fall zahlt, hängt von deinem Mietvertrag und den Umständen ab. Schau zuerst in deinen Mietvertrag, frag bei Unklarheiten deine Hausverwaltung oder wende dich an einen Mieterverein.

Häufige Fragen

Wer zahlt den defekten Türschließer im Treppenhaus?

In der Regel der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung. Instandhaltung und Instandsetzung sind nach § 535 BGB grundsätzlich Vermietersache, und eine Treppenhaus- oder Eingangstür wird gemeinschaftlich genutzt. Melde den Defekt der Hausverwaltung.

Muss ich als Mieter den Türschließer reparieren?

Grundsätzlich nicht - das ist Sache des Vermieters. Nur wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel greift und der Fall darunter fällt, kann eine kleine Reparatur beim Mieter liegen. Ob das auf einen Türschließer zutrifft, ist umstritten. Einen selbst angebrachten Schließer zahlst du selbst.

Was ist eine Kleinreparaturklausel?

Eine Klausel im Mietvertrag, die kleine Reparaturen an häufig vom Mieter genutzten Gegenständen bis zu einer kleinen Grenze pro Reparatur (eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht) samt Jahresobergrenze dem Mieter zuweist. Ihre Anwendbarkeit auf einen Türschließer ist im Einzelfall zu prüfen.

Weiter geht es: Was kostet ein Türschließer? · Brandschutztür: was ist erlaubt · Türschließer verliert Öl · Welche EN-Größe passt?