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Türschließer-Ratgeber: Recht, Kosten & Brandschutz

Hintergrund statt Werbung: was auf Brandschutztüren erlaubt ist, wer den defekten Türschließer zahlt und was Gerät plus Montage kosten.

Alle Ratgeber im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die drei Ratgeber-Themen beantworten Fragen, die nicht am Türschließer selbst hängen, sondern an Brandschutz, Recht und Geld. Kurz zusammengefasst:

  • Brandschutztür: Eine Feuer- oder Rauchschutztür muss selbst schließen. Eine einfache Feststellung, die sie dauerhaft offen hält, ist dort nicht erlaubt - und zugelassen sind Türschließer erst ab Größe 3 (dhf, Best Practice Guide zu BS EN 1154, Abschnitt Fire doors). Die Norm verlangt für solche Türen außerdem, dass sich die Schließbewegung ohne Werkzeug gar nicht erst blockieren lässt - deshalb sind Keil und Haken dort keine Grauzone, sondern schlicht unzulässig.
  • Defekt in der Mietwohnung: Instandhaltung ist grundsätzlich Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann kleine Reparaturen bis zu einer dort festgelegten Grenze dem Mieter zuweisen.
  • Kosten: Was das Gerät kostet, hängt von Modell, EN-Größe und Bauart ab; Zubehör wie Gestänge oder Montageplatte kann dazukommen. Die Selbstmontage kostet nur Werkzeug, die Fachmontage zusätzlich Arbeitszeit und Anfahrt.

Wann sich der Fachbetrieb lohnt, lässt sich klar abgrenzen: An einer normalen Wohnungs- oder Zimmertür ist der Einbau ein üblicher Heimwerker-Job mit Bohrschablone. An einer Feuer- oder Rauchschutztür hängt dagegen die Zulassung der gesamten Tür an der Montage - dort gehören Auswahl, Einbau und Abnahme in fachkundige Hände. Das Gleiche gilt für zweiflügelige Türen, bei denen eine Schließfolgeregelung nötig ist.

Geht es dir dagegen um einen konkreten Handgriff - einstellen, montieren, wechseln -, findest du ihn unter Anleitungen.

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