Ratgeber
Türschließer-Ratgeber: Recht, Kosten & Brandschutz
Hintergrund statt Werbung: was auf Brandschutztüren erlaubt ist, wer den defekten Türschließer zahlt und was Gerät plus Montage kosten.
Alle Ratgeber im Überblick
Brandschutztür: was ist erlaubt
Feuer- und Rauchschutztüren müssen selbst schließen. Was zulässig ist - und warum Feststellung hier tabu ist.
Weiterlesen →Defekt: Mieter oder Vermieter?
Wer zahlt den kaputten Türschließer im Treppenhaus oder an der Wohnungstür? Die Rechtslage, verständlich.
Weiterlesen →Was kostet ein Türschließer?
Gerät, Zubehör und Montage: womit du rechnen musst - und wann sich der Fachbetrieb lohnt.
Weiterlesen →Das Wichtigste in Kürze
Die drei Ratgeber-Themen beantworten Fragen, die nicht am Türschließer selbst hängen, sondern an Brandschutz, Recht und Geld. Kurz zusammengefasst:
- Brandschutztür: Eine Feuer- oder Rauchschutztür muss selbst schließen. Eine einfache Feststellung, die sie dauerhaft offen hält, ist dort nicht erlaubt - und zugelassen sind Türschließer erst ab Größe 3 (dhf, Best Practice Guide zu BS EN 1154, Abschnitt Fire doors). Die Norm verlangt für solche Türen außerdem, dass sich die Schließbewegung ohne Werkzeug gar nicht erst blockieren lässt - deshalb sind Keil und Haken dort keine Grauzone, sondern schlicht unzulässig.
- Defekt in der Mietwohnung: Instandhaltung ist grundsätzlich Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann kleine Reparaturen bis zu einer dort festgelegten Grenze dem Mieter zuweisen.
- Kosten: Was das Gerät kostet, hängt von Modell, EN-Größe und Bauart ab; Zubehör wie Gestänge oder Montageplatte kann dazukommen. Die Selbstmontage kostet nur Werkzeug, die Fachmontage zusätzlich Arbeitszeit und Anfahrt.
Wann sich der Fachbetrieb lohnt, lässt sich klar abgrenzen: An einer normalen Wohnungs- oder Zimmertür ist der Einbau ein üblicher Heimwerker-Job mit Bohrschablone. An einer Feuer- oder Rauchschutztür hängt dagegen die Zulassung der gesamten Tür an der Montage - dort gehören Auswahl, Einbau und Abnahme in fachkundige Hände. Das Gleiche gilt für zweiflügelige Türen, bei denen eine Schließfolgeregelung nötig ist.
Geht es dir dagegen um einen konkreten Handgriff - einstellen, montieren, wechseln -, findest du ihn unter Anleitungen.