Ratgeber
Türschließer an der Brandschutztür: was ist erlaubt?
Kurz gesagt: Eine Feuer- oder Rauchschutztür muss immer selbst schließen. Der Türschließer muss dafür nach DIN EN 1154 zugelassen sein. Eine einfache Feststellung, die die Tür dauerhaft offen hält, ist auf einer Brandschutztür nicht erlaubt - offen halten geht nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die bei Rauch automatisch auslöst.
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Warum Brandschutztüren immer schließen müssen
Feuer- und Rauchschutztüren (z. B. T30- oder Rauchschutztüren in Treppenhäusern und Kellern) haben eine klare Aufgabe: Im Brandfall sollen sie Feuer und Rauch aufhalten. Das funktioniert nur, wenn sie geschlossen sind. Deshalb schreibt die Bauordnung vor, dass solche Türen selbstschließend sein müssen - ein zugelassener Türschließer nach DIN EN 1154 zieht sie nach jedem Öffnen zuverlässig wieder zu.
Nie am Selbstschließen manipulieren
Eine Brandschutztür darf nicht mit Keil, Haken oder einer einfachen Feststellung dauerhaft offen gehalten werden, und der Schließer darf nicht so verstellt oder ausgebaut werden, dass die Tür nicht mehr zufällt. Das ist nicht nur unzulässig, sondern im Ernstfall lebensgefährlich.
Warum eine einfache Feststellung tabu ist
Eine mechanische Feststellung hält die Tür an einem bestimmten Winkel offen - praktisch für eine normale Innentür, aber auf einer Brandschutztür verboten. Denn eine dauerhaft offen gehaltene Brandschutztür kann Feuer und Rauch nicht mehr aufhalten. Wer eine Feststellung auf einer normalen (nicht Brandschutz-)Tür sucht, findet Hinweise im Ratgeber Türschließer mit Feststellung.
Offen halten - aber richtig: Feststellanlage und Freilauf
Man darf eine Brandschutztür offen halten, aber nur mit einer zugelassenen Feststellanlage. Diese hält die Tür elektromagnetisch offen und löst automatisch aus, sobald ein Rauchmelder Rauch erkennt - dann fällt die Tür zu. Entscheidend ist: Nicht die Einzelteile allein zählen, sondern die Anlage als Ganzes. Für Feststellanlagen erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) eine allgemeine Bauartgenehmigung, die festlegt, welche Kombination aus Rauchmelder, Auslösevorrichtung und Haltemagnet zusammen verwendet werden darf. Beliebige „geprüfte“ Einzelteile zusammenzustecken reicht also nicht - Planung, Einbau und Abnahme gehören in die Hand eines Fachbetriebs.
Ein Freilauftürschließer lässt die Tür im Normalbetrieb frei und leicht bewegen (angenehm im Alltag, barrierearm) und übernimmt erst im Alarmfall das sichere Schließen. Beides gehört in die Hand eines Fachbetriebs - hier geht es nicht um Heimwerken, sondern um geprüften Brandschutz.
Im Zweifel Fachbetrieb fragen
Bei allem, was Brandschutz betrifft, gilt: Kein Experiment. Frag im Zweifel deine Hausverwaltung oder einen Fachbetrieb für Türtechnik. Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Was du für die Brandschutztür beachten solltest
- Nur zugelassene Schließer. Auf einer Feuer-/Rauchschutztür muss der Türschließer für den Brandschutz zugelassen (nach DIN EN 1154 geprüft, CE-gekennzeichnet) sein - und er muss in der Zulassung genau dieser Tür als zulässig aufgeführt sein. Eine Brandschutztür ist immer als Einheit aus Türblatt, Zarge und Beschlägen zugelassen: Baust du einen anderen Schließer ein, kann die Zulassung der gesamten Tür erlöschen.
- Passende EN-Größe. Zugelassen sind Schließer hier erst ab Größe 3 nach DIN EN 1154. Die Schließkraft muss ausreichen, damit die Tür sicher gegen Dichtung und Falz schließt - siehe Kaufberatung.
- Keine Eigenumbauten am Selbstschließen. Einstellen der Schließgeschwindigkeit ist in Ordnung; das Selbstschließen außer Kraft setzen nicht.
- Wartung. Brandschutztüren und ihre Schließer sollten regelmäßig auf Funktion geprüft werden.
Welche Normen hier zusammenspielen
Für Brandschutztüren greifen mehrere Normen ineinander - sie werden oft verwechselt:
- DIN EN 1154 - der Türschließer selbst (kontrolliertes Selbstschließen).
- DIN EN 1155 - elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen, also das Offenhalten an Feuer- und Rauchschutztüren.
- DIN EN 1158 - Schließfolgeregler. Bei zweiflügeligen Brand- und Rauchschutztüren (typisch im Treppenhaus) ist eine Schließfolgeregelung zwingend nötig, damit der Standflügel vor dem Gangflügel schließt und die Tür überhaupt dicht wird.
Die Zulassung der gesamten Feststellanlage läuft davon unabhängig über die Bauartgenehmigung des DIBt (siehe oben).
Häufige Fragen
Darf ich eine Brandschutztür mit einem Keil offen halten?
Nein. Eine Brandschutztür muss selbst schließen. Sie mit Keil, Haken oder einer einfachen Feststellung dauerhaft offen zu halten, ist unzulässig - im Brandfall kann sie Feuer und Rauch dann nicht aufhalten.
Wie kann ich eine Brandschutztür trotzdem offen lassen?
Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die bei Rauchalarm automatisch auslöst und die Tür schließen lässt. Maßgeblich ist die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt für die jeweilige Anlage: Sie legt fest, welche Komponenten miteinander kombiniert werden dürfen. Planung, Einbau und Abnahme gehören in die Hand eines Fachbetriebs.
Welcher Türschließer ist für Brandschutztüren geeignet?
Ein Schließer, der nach DIN EN 1154 für Feuer- und Rauchschutztüren zugelassen ist und der in der Zulassung genau deiner Tür aufgeführt ist. Viele Markenmodelle (z. B. von GEZE oder DORMA) sind grundsätzlich freigegeben - entscheidend bleibt aber die Zulassung der konkreten Tür.
Darf ich an einer Brandschutztür die Schließgeschwindigkeit einstellen?
Die Schließgeschwindigkeit darfst du im Rahmen der Herstellervorgaben einstellen, solange die Tür sicher und vollständig schließt. Nicht erlaubt ist alles, was das Selbstschließen verhindert.
Weiter geht es: Türschließer mit Feststellung · Für schwere/breite Türen · Kaufberatung (EN-Größe) · Mieter oder Vermieter?