Kaufberatung

Türschließer mit Feststellung: die Tür sicher offen halten

Kurz gesagt: Eine Feststellung hält die Tür an einem eingestellten Winkel offen. An einer normalen Tür ist das praktisch und erlaubt. An einer Feuer- oder Rauchschutztür ist eine einfache Feststellung verboten - dort ist nur eine geprüfte Feststellanlage zulässig, die bei Rauch auslöst.

Werbung: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links (mit Werbung gekennzeichnet). Kaufst du darüber, erhalte ich eine Provision - für dich bleibt der Preis gleich. Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.

Was eine Feststellung macht

Eine Feststellung (Hold-open) hält die Tür an einem gewünschten Öffnungswinkel offen, statt sie sofort zufallen zu lassen. Das ist praktisch, wenn du oft durch die Tür gehst oder etwas hindurchträgst - zum Beispiel an einer Zimmertür, einer Nebeneingangs- oder einer Gartentür.

Technisch wird das auf zwei Wegen gelöst: über einen Feststellarm beim Gestänge oder über eine Gleitschiene mit Feststellung. In beiden Fällen rastet die Tür am eingestellten Punkt ein und bleibt offen, bis du sie wieder anziehst. Einen Überblick über beide Bauarten gibt Gestänge oder Gleitschiene.

Auf normalen Türen: praktisch und erlaubt

An einer normalen (nicht brandschutzrelevanten) Tür ist eine Feststellung völlig in Ordnung. Typische Einsätze:

  • Innentüren, die tagsüber offen bleiben sollen,
  • Nebeneingänge und Gartentüren, durch die du oft etwas trägst,
  • Durchgänge, die nur zeitweise geschlossen sein müssen.

Wenn du gezielt danach suchst, findest du entsprechende Modelle unter Türschließer mit Feststellarm Werbung. Achte beim Kauf darauf, dass die Feststellung zu deiner Bauart (Arm oder Schiene) und zur EN-Größe deiner Tür passt - die richtige Klasse bestimmst du in der Kaufberatung.

Brandschutztür: hier ist Feststellung tabu

Ganz anders liegt der Fall bei einer Feuer- oder Rauchschutztür. Sie muss im Brandfall zuverlässig selbst schließen, damit sich Feuer und Rauch nicht ausbreiten. Eine einfache mechanische Feststellung, die die Tür dauerhaft offen hält, ist deshalb nicht zulässig.

Soll eine Brandschutztür trotzdem offen stehen dürfen, geht das nur mit einer zugelassenen Feststellanlage: Sie hält die Tür elektrisch offen und löst bei Rauchalarm automatisch aus, sodass die Tür zufällt. Oft kommt dazu ein Freilauftürschließer zum Einsatz.

Nie eine Brandschutztür einfach feststellen

Auf einer Feuer- oder Rauchschutztür darf keine einfache Feststellung montiert werden - und der Schließer darf nie so verändert werden, dass die Tür nicht mehr selbst schließt. Erlaubt ist nur eine geprüfte Feststellanlage, die bei Rauch auslöst. Was auf Brandschutztüren gilt, steht im Ratgeber Brandschutztür: was ist erlaubt.

Feststellarm oder Gleitschiene mit Feststellung?

Beide erfüllen denselben Zweck, unterscheiden sich aber in Optik und Handhabung:

  • Feststellarm (Gestänge): Der Arm rastet in einer bestimmten Stellung ein. Günstig und robust, steht aber sichtbar ab.
  • Gleitschiene mit Feststellung: Die Feststellung sitzt flach in der Schiene, wirkt aufgeräumter und läuft leiser - dafür meist etwas teurer.

Welche Bauart insgesamt besser zu deiner Tür passt, klärt der Vergleich Gestänge oder Gleitschiene.

Häufige Fragen

Wozu dient eine Feststellung am Türschließer?

Sie hält die Tür an einem eingestellten Winkel offen, statt sie sofort zufallen zu lassen. Das ist praktisch an normalen Innen-, Nebeneingangs- oder Gartentüren, durch die du oft gehst oder etwas trägst.

Darf eine Brandschutztür per Feststellung offen bleiben?

Nein. Eine Feuer- oder Rauchschutztür muss immer selbst schließen. Eine einfache mechanische Feststellung ist verboten. Offen halten darfst du sie nur mit einer geprüften Feststellanlage, die bei Rauchalarm automatisch auslöst.

Wie halte ich eine Brandschutztür richtig offen?

Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die die Tür elektrisch offen hält und bei Rauch automatisch schließen lässt - oft in Verbindung mit einem Freilauftürschließer. Eine einfache Feststellung ist dafür nicht erlaubt.

Kann ich eine Feststellung nachrüsten?

An normalen Türen ist das über einen Feststellarm oder eine Gleitschiene mit Feststellung möglich, sofern es zur Bauart und EN-Größe deines Schließers passt. An Brandschutztüren ist das Nachrüsten einer einfachen Feststellung nicht zulässig.

Weiter geht es: Brandschutztür: was ist erlaubt · Türschließer für die Haustür · Gestänge oder Gleitschiene? · Zur Kaufberatung (EN-Größe)